WERDERFAN Paul  
 
  Stadion 01.05.2025 01:19
   
 

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von www.weserstadion.de)
Parkplätze: Das Stadion liegt im Naherholungsgebiet Pauliner Marsch, zwischen der Weser und der Hauptverkehrsstraße Osterdeich. Demzufolge stehen im Stadion nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Folgende Parkplätze am Stadion können bei Veranstaltungen genutzt werden:
P-TV nur für die Fernsehanstalten Vergrößerter Plan
Parkplätze
P1 50 Parkplätze für Presse
P2 300 Parkplätze für Presse und Ehrengäste
P3 264 Parkplätze für VIP
P4 Parkplatz für Reisebusse Vergrößerte Anfahrtskizze
Anfahrtskizze
P5 Parkplatz für den P+R- Verkehr
P6 900 Parkplätze für den Individualverkehr.
P+R-Verkehr: Bei Veranstaltungen im Weser-Stadion wird ein kostenloser P+R Verkehr angeboten. Der P+R-Parkplatz befindet sich an der Autobahnabfahrt Hemelingen der A1 und ist dort ausgeschildert. Nach Spielende werden die P+R-Busse bevorzugt auf dem Parkplatz P5 abgefertigt.
P+Ship: Vom Parkplatz Kuhhirten findet mit der Sielwallfähre ein P+Ship Verkehr zum Weser-Stadion statt, ca. 1 km vom Stadion entfernt befinden sich auf der anderen Weserseite ca. 700 Parkplätze.
ÖPNV: Das Weser-Stadion ist gut an den Öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Fünf Minuten vom Stadion entfernt halten drei Straßenbahnlinien. Vom Hauptbahnhof kommend fährt die Linie 10 zum Stadion, Richtung Sebaldsbrück, Haltestelle St. Jürgen-Str., Fahrtzeit ca. 15 Minuten, von der Innenstadt fahren die Linien 2, Richtung Sebaldsbrück, Haltestelle St. Jürgen-Str. und 3, Richtung Weserwehr, Haltestelle Weserstadion, Fahrtzeit ca. 10 Minuten, zum Stadion. Bei allen Veranstaltungen im Weser-Stadion ist die Eintrittskarte gleichzeitig der Fahrschein für die Straßenbahn bzw. den Bus und damit kostenlos von den Stadionbesuchern zu nutzen. Nach Veranstaltungsende stehen am Osterdeich Sonderbusse zur Fahrt in die einzelnen Bremer Stadtteile bereit. Auch diese Sonderbusse sind für Veranstaltungsbesucher kostenlos.

Sitzplatz


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Historie

ein Bild 1909
Bau des ersten Sportplatzes mit Holztribüne vom Allgemeinen Bremer Turn- und Sportverein mit finanzieller Unterstützung der Stadt Bremen.

1926
Neubau der ersten großen Tribüne mit Umkleidekabinen und Restaurant für 1.250,000 RM, die Sportanlage wurde nunmehr ATSB-Kampfbahn genannt und war neben den Fußballspielen auch Veranstaltungsstätte für politische Massenveranstaltungen.

1930
Der SV Werder Bremen trägt jetzt ein Großteil seiner Spiele im nun "Weserstadion" genannten Stadion aus. Daneben spielen hier aber auch eine Reihe von anderen Bremer Vereinen.

1935
Im Dezember 1934 übernahm die Stadt Bremen die Sportanlage und benannte sie in Bremer Kampfbahn um. Sport spielte nun nur noch eine untergeordnete Rolle, vielmehr wurde die Anlage vor allem von der NSDAP und seinen Gliederungen genutzt.

1941
Im zweiten Weltkrieg wurde die Bremer Kampfbahn Standort von drei Flaktürmen. Sport fand hier nur noch sporadisch statt.

1945
Nach der Beendigung des zweiten Weltkrieges wurde das Stadion, jetzt IKE-Stadium genannt, Schauplatz des Sportbetriebes amerikanischer Mannschaftssportarten wie Baseball und American-Football.

1947
Das Stadion wird als Weser-Stadion mit einem Fußballspiel um die Norddeutsche Meisterschaft, SV Werder Bremen - VfL Osnabrück, wiedereröffnet.

1955
In den fünfziger Jahren tragen im Weser-Stadion der SV Werder Bremen und der Bremer SV ihre Heimspiele aus. Daneben finden Radrennen, Reitturniere und Leichtathletikveranstaltungen im Stadion statt.

1963
Mit Einführung der Fußball-Bundesliga wird die Gegengerade überdacht.

1965
Als Belohnung für die erste Deutsche Fußballmeisterschaft durch den SV Werder Bremen werden die Kurventribünen mit einem Oberrang fertig gestellt.

1973
Die Südtribüne wird modernisiert und erhält ein neues Dach.

1978
Fertigstellung der neuen Nordtribüne als Zweirangtribüne nach Kölner Modell mit nunmehr ca. 9.500 Sitzplätzen.

1980
Rekrutenvereidigung im Weser-Stadion mit gewaltätigen Auseinandersetzungen im Umfeld des Stadions.

1988
Neubau der Westtribüne mit Umkleideräumen, Werder-Geschäftsstelle und Therapiezentrum.

1992
Fertigstellung der neuen Südtribüne mit Leichtathletikhalle, Kraftraum, Büros und zwei Restaurants. Erstes Stadion in Deutschland mit 37 Logen für 364 Besucher.

1995
Umrüstung der Stehplätze in der Westtribüne in Sitzplätze. Deutsche Meisterschaft der Leichtathleten

1997
Umrüstung der Stehplätze der Nordtribüne in Sitzplätze, Neubau einer Behindertenebene mit 120 Plätzen. lnstallation von zwei je 50 Quadratmetern großen Farb-Videowänden in der West- und Osttribüne. Fertigstellung der neuen Osttribüne mit einem 5-geschossigen Mantelbau mit neuen Umkleidekabinen, Räumen für Fan-Projekt und Fan-Shop, neuer Werder-Geschäftsstelle und Werder-Jugendinternat. Erstes Stadion in Deutschland mit einer Großraumloge mit 700 Plätzen mit angeschlossenem Restaurant.

1998
Einbau einer Rasenheizung und Erneuerung des Rasenplatzes.

2002
Kapazitäzserweiterung des Stadions um ca. 8.ooo Plätze auf nunmehr ca. 43.500 Plätze durch Absenkung des Stadioninnenraums um 2,10 m und Einbau neuer Tribünen

2004
Fertigstellung Mantelbau Nordtribüne mit Tiefgarage, vier Bürotürmen, erheblich verbesserter Infrastruktur für die Stadionbesucher, Werder-Museum, Platinrang mit 384 Plätzen sowie 33 Logen mit 356 Außenplätzen.

Quelle: BWS



Stadionordnung

Auszug aus der Stadionordnung

1. Der Aufenthalt im Geltungsbereich der Stadionordnung geschieht auf eigene Gefahr. Der Innen- und Außenbereich des Stadions wird bei Veranstaltungen Videoüberwacht.

2. Der Aufenthalt im Stadion ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.

3. Betrunkene oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt.

4. Verboten ist das Mitführen, Bereithalten und Überlassen der folgenden Gegenstände:

- Waffen aller Art,
- Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse geeignet oder bestimmt sind,
- ätzende, leicht entzündliche, färbende oder gesundheitsschädigende feste, flüssige oder gasförmige, insbesondere FCKW-haltige, Substanzen,
- Flaschen, Krüge und Dosen,
- sperrige Gegenstände, insbesondere Leitern, Hocker, Stühle und Kisten,
- Laser-Pointer,
- Fackeln, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände sowie dafür vorgesehene Abschussvorrichtungen,
- Drogen und alkoholische Getränke.


5. Es ist verboten:

- Zäune und Absperrungen zu besteigen bzw. zu überklettern,
- die nicht für den Besucher zugelassenen Flächen zu betreten,
- mit Gegenständen zu werfen,
- pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen,
- Plakate, Transparente, Flugblätter, Aufkleber und ähnliche Gegenstände mit strafbarem Inhalt, insbesondere volksverhetzenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, rechtsradikalen oder beleidigenden Inhalts, mitzuführen oder rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten.
- Tiere mitzuführen.

6. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Stadionordnung verstößt, kann ohne Erstattung des Eintrittsgeldes vorübergehend aus dem Stadion verwiesen werden.

7. Den Anordnungen, insbesondere der Polizei und des Ordnerdienstes, ist Folge zu leisten.

Bremen, d. 1. August 2004
Bremer Weser-Stadion GmbH



 
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